Gemeindeverband Spelunca-Liamone
Dienststelle Kurtaxe
Gemeindeverband Spelunca-Liamone
Für Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an :
Marie-Paule Cinotti
an taxedesejour@spelun ca-liamone.corsica
oder
unter 04 95 25 12 16
AUFENTHALTSSTEUER 2022
Seit dem 1. Januar 2019 wird die tatsächliche Kurtaxe vom 1. Januar bis zum 31. Dezember für die folgenden Tourismusunterkünfte angewendet:
- Paläste,
- Touristenhotels,
- Tourismusresidenzen,
- möblierte Touristenunterkünfte,
- Feriendörfer,
- Gästezimmer,
- Stellplätze auf Wohnmobilplätzen und Touristenparkplätzen,
- Campingplätze,
- Wohnwagenplätze sowie alle anderen Grundstücke für Freiluftunterkünfte,
- Jachthäfen.
Zu dieser Kurtaxe kommt die von der Gebietskörperschaft Korsika eingeführte Zusatzsteuer hinzu. Diese Steuer ist auf 10% des Betrags der von der Communauté de communes beschlossenen Kurtaxe festgelegt.
DIE GELTENDEN PREISE SIND PRO TAG UND PRO PERSON JE NACH UNTERKUNFTSKATEGORIE ANGEGEBEN:
- Paläste = 3.50 €
- 5-Sterne-Tourismushotels, 5-Sterne-Tourismusresidenzen, 5-Sterne-Möblierungen = 3.30 €.
- 4-Sterne-Tourismushotels, 4-Sterne-Tourismusresidenzen, 4-Sterne-Möblierungen = 2.53 €.
- 3-Sterne-Tourismushotels, 3-Sterne-Tourismusresidenzen, 3-Sterne-Möblierungen = 1.65 €.
- 2-Sterne-Tourismushotels, 2-Sterne-Tourismusresidenzen, 2-Sterne-Möblierungen, 4- und 5-Sterne-Feriendörfer = 0,99 €.
- 1-Stern-Tourismushotels, 1-Stern-Tourismusresidenzen, 1-Stern-Tourismusmöbel, 1-, 2- und 3-Stern-Feriendörfer, Gästezimmer = 0,88 €.
- Camping- und Wohnwagenplätze mit 3, 4 und 5 Sternen und alle anderen Unterkünfte im Freien mit gleichwertigen Merkmalen, Stellplätze in Wohnmobilstellplätzen und Touristenparkplätzen pro 24 Stunden = 0,66 €.
- Camping- und Wohnwagenplätze, die mit 1 und 2 Sternen klassifiziert sind, und alle anderen Freiluftunterkünfte mit gleichwertigen Merkmalen, Jachthäfen = 0,22 €.
- Alle Unterkünfte, die auf eine Klassifizierung warten oder keine Klassifizierung haben, mit Ausnahme von Freiluftunterkünften = 5.5 %.
DER SONDERFALL DER NICHT KLASSIFIZIERTEN UNTERKÜNFTE
Seit dem 1. Januar 2019 wird der Tarif der Kurtaxe für Unterkünfte ohne Klassifizierung oder in Erwartung einer Klassifizierung (außer Freiluftunterkünften und Gästezimmern) variabel und wird nach einem Prozentsatz berechnet.
Welche Unterkünfte sind betroffen?
- nicht klassifizierte Touristenhotels
- nicht klassifizierte Tourismusresidenzen
- Möblierte Touristenunterkünfte und nicht klassifizierte Gästezimmer*.
- nicht klassifizierte Feriendörfer
* Zu beachten ist, dass es keine Äquivalenz mehr zwischen Gütesiegeln und Klassifizierungen gibt.
Labels vom Typ Gîtes de France gelten nicht mehr als Klassifizierung, sondern nur noch die Klassifizierung per Erlass.
Nähern Sie sich Ihrem Label, um herauszufinden, ob Sie die Klassifizierung bei der Auszeichnung Ihrer Unterkunft vorgenommen haben.
Welche Berechnung für nicht klassifizierte Unterkünfte oder Unterkünfte, die sich im Prozess der Klassifizierung befinden?
Sie beträgt 5,5 % des Übernachtungspreises pro Bewohner (mit einem Höchstbetrag von 3,50 €).
Wie wird die Höhe der Kurtaxe konkret berechnet?
Beispiel 1 : Eine Familie, bestehend aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern im Alter von 16 und 19 Jahren, die 7 Nächte in einer nicht klassifizierten Unterkunft für einen Preis von 840€ verbracht hat, muss zahlen :
Mietpreis pro Nacht: 840 €/7 Nächte = 120€ pro Nacht
Preis pro Übernachtung: 120€ / 4 Bewohner = 30€ pro Übernachtung
Kurtaxentarif pro Nacht: 30€ x 5.50 % = 1.65 € Kurtaxe
Zu berechnende Kurtaxe: 1.65 € x 7 Nächte x 3 Steuerpflichtige = 34.65 €
Beispiel 2 Eine Familie bestehend aus 2 Erwachsenen und 1 Kind im Alter von 10 Jahren, die 1 Nacht in einem nicht klassifizierten Wohnheim für einen Preis von 500€ HT verbracht hat, muss zahlen :
Preis pro Übernachtung: 500 € / 3 Bewohner = 166.67 € pro Übernachtung
Steuertarif pro Übernachtung: 166.67 € x 5.5 % = 9.16 € Kurtaxe.
Zur Erinnerung: Die Höhe der interkommunalen Kurtaxe ist auf 3,18 € + 0,32 € Zusatzsteuer begrenzt, d.h. eine Obergrenze von 3,50 €.
Zu berechnende Kurtaxe: 3,50 € x 2 Steuerpflichtige = 7.00 €
Um Ihnen bei der Berechnung des Betrags der zu erhebenden Kurtaxe zu helfen, steht Ihnen auf dem Portal für die Meldung der Kurtaxe ein Rechner zur Verfügung.
DIE AUSNAHMEN, DIE BEI DER TATSÄCHLICHEN BESTEUERUNG GELTEN, SIND :
- Personen unter 18 Jahren
- Inhaber eines Saisonvertrags, die auf dem Gebiet des Gemeindeverbands beschäftigt sind
- Personen, die Räumlichkeiten bewohnen, deren Miete pro Tag weniger als 1€ beträgt
- Personen, die eine Notunterkunft oder eine vorübergehende Umsiedlung erhalten
KALENDER DER DURCHZUFÜHRENDEN MELDE- UND EINZAHLUNGSPERIODEN :
Die Meldung, Erhebung und Rückzahlung erfolgt seit dem 1. Januar 2020 monatlich.
Monatliche Meldung im Laufe des Folgemonats bis zum 10. des Folgemonats.
Monatliche Zahlung immer im Laufe des Folgemonats bis zum 20.
FÜR PRIVATE VERMIETER ZU BEACHTEN : Überprüfen Sie die korrekte Anwendung der Erhebung der Kurtaxe durch die Online-Verkaufsplattformen. Eine Erklärung muss über unsere Meldeplattform abgegeben werden.
ACHTUNG: Als Gastgeber muss ich die Mieter zwingend über die geltenden Tarife informieren :
- Ich hänge die Tarife der Kurtaxe in meinem Betrieb aus: Plakate sind im Tourismusbüro erhältlich oder können auf dieser Website heruntergeladen werden.
- Ich weise den Betrag der Kurtaxe auf Rechnungen und Verträgen deutlich aus.